Annullation / AGB’S
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist das Bereitstellen von:
Hotelzimmer, Seminarräumlichkeiten / Konferenz- und Tagungsmöglichkeiten, Banketträumlichkeiten sowie weiteren, für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung notwendiger Leistungen durch das Hotel Wysses Rössli Schwyz.
2. Reservation
2.1 Die Reservationsvereinbarungen und deren Änderungen betreffend Leistungen vom Hotel Wysses Rössli Schwyz werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind.
3. Benutzung der Räumlichkeiten
3.1 Der Veranstalter übermittelt dem Hotel Wysses Rössli Schwyz bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass das detaillierte Programm, die Angaben über die Einrichtung der Räumlichkeiten und der technischen Hilfsmittel sowie alle Informationen, die das Hotel Wysses Rössli Schwyz für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt.
3.2 Bis spätestens 24 Stunden vor Anlassbeginn erhält das Hotel Wysses Rössli Schwyz vom Organisator die genaue Teilnehmer- und Zimmerliste
4. Annulation der Reservation
4.1 Absagen der Reservation betreffend der Seminare / Kongresse / Tagungen / Vorträge / Bankette und Anlässe müssen dem Hotel Wysses Rössli Schwyz durch den Kunden wie in Punkt 3. und 5. festgehalten schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass das Hotel Wysses Rössli Schwyz dies zu vertreten hat, verrechnet das Hotel Wysses Rössli Schwyz dem Kunden folgende Annulationspauschalen der reservierten Leistung (Ziff2.). Des Weiteren gelten folgende Bedingungen, sofern in der Bestätigung nicht explizit spezielle Vereinbarungen getroffen wurden.
Absagen von Anlässen
20 bis 15 Tage vor Anlass : 50 %
14 bis 4 Tage vor Anlass : 75 %
3 bis 0 Tage vor Anlass : 100 %
4.2 Hat das Hotel Wysses Rössli Schwyz begründet Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Wysses Rössli Schwyz gefährden kann, so ist das Hotel Wysses Rössli Schwyz berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
5. Teilnehmerzahl
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel Wysses Rössli Schwyz die endgültige Teilnehmerzahl für Zimmerbuchungen 21 Tage vor Anlassbeginn sowie Food und Getränke Leistungen 3 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
6. Haftung
Das Hotel Wysses Rössli haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leicht oder mittel fahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldensunabhängige Haftungen sind Wegbedingungen.
7. Weitere Bestimmungen
7.1. Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke vom Hotel Wysses Rössli Schwyz.
7.2. Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Hotel Wysses Rössli Schwyz möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich ans Hotel Wysses Rössli Schwyz zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können.
7.3. Schäden: Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Wysses Rössli Schwyz für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Wysses Rössli Schwyz dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel Wysses Rössli Schwyz lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung durch den Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien und Garderoben.
7.4. Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Materialien (eingebrachtes Gut) obliegt dem Veranstalter. Das Hotel Wysses Rössli Schwyz kann einen Nachweis dieser Versicherungen verlangen.
7.5. Zahlungsmodalität: Das Hotel Wysses Rössli Schwyz ist berechtigt, für die Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse wird eine 100% Vorauszahlung verlangt. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden. Ohne andere Vereinbarung stellt das Hotel Wysses Rössli Schwyz dem Kunden die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen vom Hotel Wysses Rössli Schwyz innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
7.6. Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Auf diese Bestätigung samt allgemeiner Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist ausschließlich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus der vorliegenden Vereinbarung ist die Gemeinde Schwyz.
7.7. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.